Ingenieurvermessungen unterliegen nicht dem Landesrecht. Deshalb darf der ÖbVI hierfür überall tätig werden. Unser Büro führt solche Vermessungen deutschlandweit durch. Das Leistungspektrum umfasst:
Die Seriösität der Person des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs verlangt auch hier, dass er als Beliehener des Staates seine Arbeit unparteiisch und korrekt ausführt. Hierauf kann der Auftraggeber stets vertrauen.
Die Abrechnung erfolgt nach der HOAI oder nach freier Vereinbarung.