Aufgrund des Gesetzes über das Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen ist der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ein Beliehener, der nahezu alle Aufgaben des Katasterwesens in eigener Verantwortung durchführen darf. Er ist also ein „privates Katasteramt“.
Auf dieser Grundlage werden im Aufgabenbereich Liegenschaftskataster / Grundstückvermessung folgende Arbeiten angeboten:
Liegenschaftsvermessungen werden komplett von uns abgewickelt. Sie unterliegen der Aufsicht des Landesamtes für Vermessung und GeoBasisinformation.
Die Abrechnung erfolgt nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden des Landes Rheinland-Pfalz.
Ingenieurvermessungen unterliegen nicht dem Landesrecht. Deshalb darf der ÖbVI hierfür überall tätig werden. Unser Büro führt solche Vermessungen deutschlandweit durch. Das Leistungspektrum umfasst:
Die Seriösität der Person des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs verlangt auch hier, dass er als Beliehener des Staates seine Arbeit unparteiisch und korrekt ausführt. Hierauf kann der Auftraggeber stets vertrauen.
Die Abrechnung erfolgt nach der HOAI oder nach freier Vereinbarung.
Sie stellen einen Spezialfall der Ingenieurvermessungen dar. Die Arbeiten werden mit oder ohne Boot durchgeführt. Es stehen Schlauchboote und ein ca. 8 m langes Boot zur Verfügung. Angeboten werden: