Liegenschaftskataster / Grundstücksvermessungen

Liegenschaftskataster / Grundstücksvermessungen

Aufgrund des Gesetzes über das Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen ist der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ein Beliehener, der nahezu alle Aufgaben des Katasterwesens in eigener Verantwortung durchführen darf. Er ist also ein „privates Katasteramt“.

Auf dieser Grundlage werden im Aufgabenbereich Liegenschaftskataster / Grundstückvermessung folgende Arbeiten angeboten:

  • Katasterauskunft
  • Grenzfeststellungen und –anzeigen
  • Teilungsvermessungen
  • Straßenschlussvermessungen
  • Gebäudeeinmessungen
  • Sonderungen
  • Flurstücksvereinigungen
  • Grenzinhaltsbescheinigungen

Liegenschaftsvermessungen werden komplett von uns abgewickelt. Sie unterliegen der Aufsicht des Landesamtes für Vermessung und GeoBasisinformation. Die Abrechnung erfolgt nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden des Landes Rheinland-Pfalz.